Rechtsprechung
   BVerfG, 14.06.2017 - 1 BvR 2428/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,28275
BVerfG, 14.06.2017 - 1 BvR 2428/16 (https://dejure.org/2017,28275)
BVerfG, Entscheidung vom 14.06.2017 - 1 BvR 2428/16 (https://dejure.org/2017,28275)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juni 2017 - 1 BvR 2428/16 (https://dejure.org/2017,28275)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,28275) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG, § 19 Abs 1 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde mit Blick auf bereits vorliegende Rspr zur Beitragserhebung auf Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung - pauschales oder auf Mitwirkung in anderen Verfahren gestütztes ...

  • Wolters Kluwer

    Offensichtliche Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs; Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde; Beitragserhebung auf Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde mit Blick auf bereits vorliegende Rspr zur Beitragserhebung auf Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung - pauschales oder auf Mitwirkung in anderen Verfahren gestütztes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offensichtliche Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs; Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde; Beitragserhebung auf Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 18 Abs. 1 Nr. 2 ; BVerfGG § 19
    Offensichtliche Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs; Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde; Beitragserhebung auf Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde mit Blick auf bereits vorliegende Rspr zur Beitragserhebung auf Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung - pauschales oder auf Mitwirkung in anderen Verfahren gestütztes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.04.2008 - 1 BvR 1924/07

    Kapitalzahlung aus einer Direktlebensversicherung unterliegt Beitragspflicht zur

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2017 - 1 BvR 2428/16
    In der Sache selber wird von einer Begründung nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen, nachdem zur Beitragserhebung auf Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung schon verfassungsgerichtliche Rechtsprechung vorliegt (vgl. BVerfGK 13, 431 und BVerfGK 18, 4) und der Beschwerdeführer auch mit Blick darauf die Verfassungsbeschwerde nicht in einer den § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügenden Weise begründet hat.
  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2017 - 1 BvR 2428/16
    Denn § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG, dessen gesetzgeberische Wertung auch bei der Anwendung von § 19 BVerfGG zu beachten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, juris, Rn. 6) bestimmt insoweit abschließend (vgl. hierzu und zum Folgenden BVerfGE 133, 377 ), dass die richterliche Vorbefassung mit einer Sache nur dann zum Ausschluss führt, wenn sie in einem früheren Rechtszug erfolgt ist und eine Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung zum Inhalt hatte.
  • BVerfG, 06.09.2010 - 1 BvR 739/08

    Zur Erhebung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner aus

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2017 - 1 BvR 2428/16
    In der Sache selber wird von einer Begründung nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen, nachdem zur Beitragserhebung auf Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung schon verfassungsgerichtliche Rechtsprechung vorliegt (vgl. BVerfGK 13, 431 und BVerfGK 18, 4) und der Beschwerdeführer auch mit Blick darauf die Verfassungsbeschwerde nicht in einer den § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügenden Weise begründet hat.
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2017 - 1 BvR 2428/16
    Da das Ablehnungsgesuch offensichtlich unzulässig ist, bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 13.04.2017 - 1 BvR 610/17

    Die Ausschlussregelung wegen der Beteiligung eines Bundesverfassungsrichters an

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2017 - 1 BvR 2428/16
    Das ergibt sich, soweit alle Richterinnen und Richter des Ersten Senats abgelehnt werden, schon aus der pauschalen Ablehnung selbst (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 2017 - 1 BvR 610/17 -).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2017 - 1 BvR 2428/16
    Da das Ablehnungsgesuch offensichtlich unzulässig ist, bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 03.07.2013 - 1 BvR 782/12

    Religions- oder Konfessionszugehörigkeit eines Richters zur Begründung einer

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2017 - 1 BvR 2428/16
    Denn § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG, dessen gesetzgeberische Wertung auch bei der Anwendung von § 19 BVerfGG zu beachten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, juris, Rn. 6) bestimmt insoweit abschließend (vgl. hierzu und zum Folgenden BVerfGE 133, 377 ), dass die richterliche Vorbefassung mit einer Sache nur dann zum Ausschluss führt, wenn sie in einem früheren Rechtszug erfolgt ist und eine Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung zum Inhalt hatte.
  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Dass die Mitglieder der 1. Kammer des Ersten Senats im Beschluss vom 24. April 2020 eine Rechtsauffassung vertreten haben, die der Beschwerdeführer nicht teilt, ist danach gänzlich ungeeignet die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. zu alledem auch BVerfGE 133, 377 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 - Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 2017 - 1 BvR 2428/16 -, Rn. 2m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 750/18
    Allein die Mitwirkung eines Richters in anderen Verfahren des Klägers vermag einen Befangenheitsantrag von vornherein nicht zu begründen (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG); Beschluss vom 14. Juni 2017 - 1 BvR 2428/16 - juris Rdnr. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 356/18
    Allein aus einer "Vorbefassung" in weiteren Verfahren eines Klägers kann jedoch ein Anlass zu einem Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters nicht hergeleitet werden, wenn sich nicht aufgrund besonderer, zusätzlicher Umstände der Eindruck einer unsachlichen, auf Voreingenommenheit beruhenden Einstellung des Richters gegenüber dem Beteiligten oder der Sache aufdrängt (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 14. Juni 2017 - 1 BvR 2428/16 - juris Rdnr. 2; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 5. Juni 2007 - 7 B 23/07 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht